Am 12.11.2020 wurde im Staatsanzeiger ein Erlass veröffentlict, mit dem Reisende aus ausländischen Riskogebieten,wie z.B. Deutschland verpflichtet werden, einen negativen RT-PCR-Test vorzuweisen. Diese Vorschrift gilt für ganz Spanien, also auch für die Kanaren.
Der PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden vor Einreise sein.
Andere, zum Beispiel Antigen-Schnelltests sind nur bis zu diesem Datum möglich.
Nähere Angaben können Sie diesem Link entnehmen: